Der Einsatz von Inklusionsassistenz in Kindertagesstätten (Kita-Assistenz) zielt darauf ab, den Kitabesuch für Kinder mit Behinderung und drohender Behinderung zu ermöglichen und zu erleichtern. Dabei steht nicht die Vermittlung von Bildungsinhalten oder das Übernehmen der pädagogischen Aufgaben im Vordergrund. Der spezifische Bedarf jedes Kindes wird individuell bewertet. Dieser hängt nicht nur von der Art der Behinderung oder Beeinträchtigung ab, sondern auch von Faktoren wie Gruppengröße, Ausstattung der Kita und den sonderpädagogischen Kenntnissen der Pädagogen. Auf Basis dieser Überlegungen werden die konkreten Aufgaben des Inklusionsassistenten schriftlich festgehalten.
Heilpädagogische Maßnahmen sollen insbesondere unterstützen bei Kommunikationsstörungen, Interaktionsstörungen, stereotypen Verhaltensweisen, Störungen in Wahrnehmung, Kognition und Motorik, einschließlich senso-motorischer Störungen und sozial-emotionalen Verhaltensauffälligkeiten. Diese Unterstützung wird handlungs- und alltagsorientiert erbracht, um die soziale Teilhabe des Kindes effektiv zu stärken. Heilpädagogische Leistungen zielen darauf ab, die Selbstständigkeit von Kindern mit (drohender) Behinderung zu fördern und ihre Gemeinschaftsfähigkeit sowie Entwicklung zu stärken.
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